Unser Thema am People Thursday, dem 4. Mai 2023:
Bei der Durchführung von Auslandseinsätzen werden sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen mit zahlreichen Aufgaben konfrontiert – angefangen von rechtlichen und steuerlichen Fragen im Heimat- und Gastland bis hin zum Managen von Dual Career Couples.
Eine Entsendung ins Ausland bzw. die Rückkehr in die Heimat sind sehr prägende Lebensabschnitte, die sowohl mit beruflichen als auch mit persönlichen Herausforderungen verbunden sind. Von neuer Sprache und Kultur, dem Verlassen von Freunden und Familie bis hin zu Partner:innen, die ihre Arbeit aufgeben oder ihr berufliches Fortkommen unterbrechen müssen. Die professionelle Unterstützung hinsichtlich Karriere- und Weiterentwicklung für den:die mitreisende:n Partner:in ist häufig ein wichtiges Kriterium für oder gegen eine Entsendung.
Dual Career Couples haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Wenn es um globale Mobilität geht, ist das Management von Doppelkarrieren von zunehmender Bedeutung bei Entsendungen. Die Entscheidung für eine Entsendung hängt jedoch häufig stark vom potenziellen Verlust des Arbeitsplatzes und des Gehalts des:der mitreisenden Partner:in ab. Können Ehe- oder Lebenspartner:innen im Aufnahmeland keine Arbeit annehmen, kann dies der Grund für das Scheitern der für das Unternehmen wichtigen Entsendung sein. Eine professionelle Unterstützung für den:die Mitreisende:n wirkt sich auch positiv auf die Beziehung der Betroffenen aus sowie auf deren langfristiges Wohlbefinden.
Um diese Verluste zu kompensieren, bieten Arbeitgeber:innen Expatriate Partner Placements an. Diese Programme sind mittlerweile ein zentraler Baustein des Employer Brandings geworden.
Was sind Expatriate Partner Placement Programme und warum sind sie eine ideale Option, um eine reibungslose und schnelle Entscheidungsfindung bei Entsendungen zu unterstützen?
Expatriate Partner Placement Programme (EPP) sind stark an Karriereberatungsprogramme angelehnt und modulartig aufgebaut, um auf gegebene Budgets sowie Wünsche des:der mitreisenden Partner:in eingehen zu können. Ziel der Expat Partner Beratung ist es, sich bestmöglich am Arbeitsmarkt des Gastlandes zu platzieren und basierend auf einem ressourcenorientierten Programm eine neue, erfüllende Herausforderung zu finden. Diese muss nicht immer ein anderer Job sein - manchmal kristallisiert sich auch eine spannende Möglichkeit der Weiterbildung im Zuge der Analysephase heraus.
Expat Partner Placement Programme sind nicht nur ein wertvolles Angebot für (werdende) Expats und ihre Partner:innen, sondern auch von enormer Wirksamkeit für Unternehmen: Zum einen erleichtert und beschleunigt das Angebot eines solchen Programms die Entscheidungsfindung und erhöht die Chancen einer Zustimmung der Betroffenen. Zum anderen steigern EPP die Zufriedenheit von Dual Career Couples stark und sichern somit eine nachhaltige Beschäftigung. Insgesamt wirkt sich der Einsatz von EPP-Programmen daher positiv auf das gesamte Unternehmensimage aus und beweist eine verantwortungsvolle Unterstützung von Mitarbeiter:innen.
Warum profitieren Arbeitnehmende und Arbeitgebende?
- Fairness: EPP-Programme geben beiden Partner:innen gleichsam die Möglichkeit, ihre Karrieren zu managen, weiterzuführen und sich beruflich zu verwirklichen.
- Zufriedenheit: In-EPP Programmen werden die Karrierebedürfnisse der mitreisenden Partner:innen nicht nur berücksichtigt, sondern sogar explizit gefördert. Berufliche Weiterentwicklung ist für viele ein essenzieller Bestandteil eines erfüllten Lebens und bildet somit eine Basis für Zufriedenheit – sowohl auf individueller als auch auf Beziehungsebene.
- Risikominimierung: Sind beide Partner:innen berufstätig, bewirkt dies nicht nur auf emotionaler Ebene Sicherheit und Zufriedenheit, sondern fördertauch Karrierechancen und beugt finanziellen Risiken vor. Das erleichtert die Entscheidung, neue Wege einzuschlagen.
- Bewusstseinsschärfung: Mit dem Angebot von EPP-Programmen entwickeln Unternehmen das Bewusstsein für Karrieremöglichkeiten und Chancen der Beurlaubung in ihrer Belegschaft. Das wirkt sich ebenso positiv auf das Unternehmensimage aus.
- Qualitätssicherung: EPP-Programme stellen eine professionelle Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten dar und sichern so den Qualitätsanspruch der Unternehmen als Arbeitgeber:innenmarke gegenüber ihren Mitarbeiter:innen.
Wovon profitieren mitreisende Partner:innen?
- Karriere- und Übergangsberatung: Die professionelle Unterstützung bei der Um- und Neuorientierung und Arbeitssuche sowie bei dem weiteren Karriereweg kann einen hohen Mehrwert bieten. Diese gibt nämlich Sicherheit und lässt Beteiligte positiv und mit Freude auf den neuen Lebensabschnitt blicken.
- Schlüssel zum Erfolg mit Personal Branding: In einer professionellen EPP-Beratung lernen mitreisende Partner:innen, wie sie ihre Personal Brand entwickeln und entsprechend ihrer Karrierevorstellungen und -ziele ideal am Arbeitsmarkt auftreten.
- Neuausrichtung von Arbeitsleben und persönlichen Prioritäten: In Beratungsgesprächen können sich mitreisende Partner:innen nicht nur beruflich neu orientieren, sondern erhalten auch Unterstützung in persönlichen Agenden. Außerdem wird die Identifikation verschiedener Möglichkeiten zur beruflichen und akademischen Entwicklung erleichtert.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Risiken für alle Beteiligten zu minimieren, ist es unerlässlich, umfangreiche Unterstützung nicht nur über die Gewährung eines Expat Partner Placement Programms, sondern auch über eine professionelle Rechts- und Steuerberatung einzuholen.
So vielfältig wie die Formen des Expat Partner Placement, sind auch die damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen für den:die Expat und den:die mitreisenden Partner:innen. Die konkreten Folgen sind insbesondere davon abhängig, in welches Land die Entsendung erfolgt und welche Tätigkeit der:die mitreisende Partner:in dort ausüben soll. Es ist daher jedenfalls empfehlenswert, die Einzelheiten im Gastland vorab abzuklären. Im Allgemeinen können sich vor allem in den unten angeführten Bereichen Konsequenzen für den:die Expat und die mitreisenden Partner:innen ergeben.
Steuerrecht
Österreich hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die in grenzüberschreitenden Fällen die Aufteilung des Besteuerungsrechts zwischen den Vertragsstaaten regeln, um eine Doppelbesteuerung von ein und demselben Einkommen zu vermeiden. Dazu ist es in einem ersten Schritt erforderlich, den abkommensrechtlichen Ansässigkeitsstaat zu identifizieren. Eine Person ist dort ansässig, wo sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.
Hat eine Person einen Wohnsitz in beiden Vertragsstaaten, so ist auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen (wirtschaftliche und persönliche Beziehungen) abzustellen. Ist eine zeitlich befristete Entsendung mit Rückkehr nach Österreich geplant, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass Österreich weiterhin als Ansässigkeitsstaat des:r entsendeten Mitarbeiter:in und seinem:r Partner:in anzusehen ist. Für die Einkünfte aus der nicht selbstständigen Tätigkeit bedeutet dies in der Regel, dass jener Anteil der Bezüge, der auf Arbeitstage im Tätigkeitsstaat entfällt, im Tätigkeitsstaat besteuert werden darf und jener Anteil der Bezüge, der auf Arbeitstage im Ansässigkeitsstaat (Österreich) oder Drittstaaten entfällt, im Ansässigkeitsstaat (Österreich) der Besteuerung unterliegt.
Besteht für den:die mitreisende:n Partner:in die Möglichkeit, weiterhin für seinen:ihren österreichischen Arbeitgeber remote vom Ausland aus zu arbeiten, ist zu beachten, dass sich das österreichische Arbeitgeberunternehmen möglicherweise im Ausland für lohn- und/oder ertragsteuerliche Zwecke registrieren muss und für den:die Mitarbeiter:in Lohnsteuer an die ausländischen Behörden abführen muss. Des Weiteren könnte sich für den:die Expat und den:die mitreisende:n Partner:in auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung im Ausland ergeben.
Sozialversicherungsrecht
Wird ein:e Mitarbeiter:in in ein anderes Land der EU, des EWR oder in die Schweiz entsendet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für die Dauer der Entsendung weiterhin ausschließlich in Österreich sozialversichert zu sein (Prinzip der Einfachversicherung). In diesen Fällen bleibt auch eine Mitversicherung von Angehörigen weiter bestehen. Bei Entsendungen in Drittstaaten (nicht EU, EWR, Schweiz), mit denen auch kein Abkommen in der Sozialversicherung abgeschlossen wurde, können Dienstnehmer:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, für bis zu 5 Jahre weiterhin dem österreichischen Sozialversicherungssystem unterliegen.
Allerdings besteht aufgrund der Tätigkeit im Ausland in der Regel auch Sozialversicherungspflicht im Aufnahmestaat, wodurch es für einen begrenzten Zeitraum zu einer Doppelversicherung kommen kann. Insbesondere dann, wenn der:die mitreisende Partner:in im Ausland keine Erwerbstätigkeit ausübt, ist es ratsam, vor der Entsendung im jeweiligen Land abzuklären, ob eine Mitversicherung von Angehörigen im ausländischen Sozialversicherungssystem möglich ist und welche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Unter Umständen kann es auch empfehlenswert sein, eine private Krankenversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass innerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz bzw. in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, dessen sachlicher Anwendungsbereich die Pensionsversicherung beinhaltet, erworbene Leistungszeiten grundsätzlich für die Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden.
Arbeitsrecht/Einwanderungsrecht
Auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für den:die Expat und die mitreisenden Partner:innen sollten bestenfalls bereits vor der Entsendung abgeklärt werden. Insbesondere bei Entsendungen in Staaten außerhalb der EU muss die Notwendigkeit eines Aufenthalts- und Beschäftigungstitels abgeklärt werden. Außerdem sollte überprüft werden, ob die geplante Tätigkeit im Aufnahmestaat überhaupt bzw. in der vorgesehenen Art und Weise ausgeübt werden darf und welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Aufnahmestaats berücksichtigt werden müssen.
Die Entsendung von Mitarbeiter:innen ins Ausland und die Begleitung durch den:die Expat Partner:in ist für alle Beteiligten mit großem Entwicklungspotenzial, aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Um die Entsendung für alle so vorteilhaft wie möglich zu gestalten, ist es jedenfalls empfehlenswert, gemeinsam mit einem:r Berater:in ein EPP-Programm zu etablieren und die Expats sowie ihre Partner:innen auch in Compliance-Fragen bestmöglich zu unterstützen.
Autor:innen:
Cornelia Stangl |
Philipp Sabukoschek |
Ansprechpartner:innen:
Michaela Buttazzoni michaela.buttazzoni@bdo.at +43 5 70 375 - 1442 |
Katja Reichl katja.reichl@bdo.at +43 5 70 375 - 1463 |
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