Statuten- und Satzungscheck
Gesetzliche Vorschriften bilden in Kombination mit den bezughabenden Statuten/Satzungen die Rechts- und Arbeitsgrundlage für Körperschaften wie Vereine und GmbHs. Sie regeln unter anderem den Zweck und die Ziele der Organisation inkl. der Mittel zur Erreichung dieser, die Aufgaben der eingesetzten Organe, die Gebarung und beinhalten auch steuerlich relevante Ausführungen. Beabsichtigen die Gründer:innen gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Tätigkeiten auszuführen, ist ein besonderes Augenmerk auf die korrekten Formulierungen zu legen, um auch tatsächlich in den Genuss von abgabenrechtlichen Begünstigungen zu gelangen.
Mit dem Gemeinnützigkeitsreformpaket 2023 wurden insbesondere die abgabenrechtlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit und in weiterer Folge die Antragstellung zur Aufnahme auf die Liste begünstigter Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (Spendenabsetzbarkeit) erheblich verschärft.
Ihr Nutzen
Wir kennen durch unseren gesetzten Beratungsschwerpunkt und unsere persönlichen ehrenamtlichen Engagements für eine Vielzahl von gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Rechtsträgern die Herausforderungen dieser Organisationen und sorgen mit dem notwendigen Pragmatismus für tragfähige und nachhaltige Vorschläge zur gesetzeskonformen Anpassung der Satzungen, insbesondere in Hinblick auf die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen. Mit langjähriger Erfahrung und einem umfassenden Verständnis der relevanten Vorschriften sowie Kenntnis Ihrer vielfältigen Betätigungs- und Branchenfelder stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Projektpartner in allen Situationen zur Seite.
Gemeinnützigkeitsberatung und Steuerbegünstigungen
Gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche Organisationen erfüllen mit Ihrer Vielzahl an ehrenamtlich Beschäftigten wesentliche Aufgaben und tragen mit ihren Tätigkeiten wesentlich zum Wohle der Bevölkerung und der Wirtschaftsleistung in Österreich bei. Dabei haben die sich ständig verändernden gesellschaftspolitischen sowie umweltbezogenen Rahmenbedingungen unmittelbaren Einfluss auf NPOs und NGOs. Zur Honorierung und Aufrechterhaltung dieser wichtigen Leistungen sieht das österreichische Abgaben- und Steuerrecht bei Erfüllung einschlägiger Vorgaben umfängliche Befreiungstatbestände für die Rechtsträger vor.
Neben der Erledigung der Kernaufgaben haben die überwiegend ehrenamtlich handelnden Personen nicht immer die notwendigen zeitlichen Kapazitäten, um relevante Steuergesetze und geänderte Bestimmungen im Auge zu behalten. Verlieren die Organisationen ihren abgabenrechtlich dadurch den begünstigten Status, kann dies weitreichende finanzielle Konsequenzen haben.
Ihr Nutzen
Begünstigte Organisationen haben spezifische Anforderungen an eine praxisorientierte, pragmatische und leistbare Beratung. Zu den abgabenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten tritt eine Vielzahl weiterer Faktoren wie z.B. Reputation der Tätigkeiten und der NPO, das staatsnahe Leistungsspektrum, Auseinandersetzungen mit Fördergeber:innen, allgemeine Spendenlandschaft etc. hinzu.
Unser Beratungsschwerpunkt in Kombination mit den persönlichen Netzwerken im Bereich von gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Rechtsträgern ermöglicht es uns, Sie auf Augenhöhe zu unterstützen. Mit langjähriger Erfahrung und einem umfassenden Verständnis der relevanten Vorschriften sowie Kenntnis Ihrer vielfältigen Betätigungs- und Branchenfelder sind wir Ihr kompetenter Partner in abgabenrechtlichen Fragen der Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit und kirchlichen Leistungen.
Spendenabsetzbarkeit und Spendengütesiegel
Mit dem im Jänner 2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde die steuerliche Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung ausgeweitet. Neben den mildtätigen Organisationen sowie Wissenschafts-, Forschungs- und Kultureinrichtungen steht nun allen gemeinnützigen Organisationen, z.B. Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen, Sportvereinen sowie Umweltorganisationen die Möglichkeit der Beantragung der steuerlichen Spendenbegünstigung offen. Für Spender:innen bietet sich dadurch der Vorteil der Absetzbarkeit für an diese Einrichtungen getätigte Spenden. Der spendenbegünstigte Status einer gemeinnützigen Einrichtung kann maßgeblich zum Erfolg von Fundraising Maßnahmen beitragen. Die Beantragung beim Finanzamt ist ausschließlich über eine:n Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in möglich, wobei abhängig von der Organisationsgröße bei großen Einrichtungen im Vorfeld die Prüfung der Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung durch eine:n Wirtschaftsprüfer:in durchzuführen ist.
Das Österreichische Spendengütesiegel steht für Sicherheit und Transparenz beim Spenden und wird von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen an gemeinnützige bzw. mildtätige Einrichtungen verliehen. Das Spendengütesiegel belegt, dass eine Spendenorganisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht und stellt sicher, dass Spendengelder zweckbestimmt und wirtschaftlich eingesetzt werden. Für die Beantragung ist es erforderlich, dass die gemeinnützige Organisation im Voraus von einem:r Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in geprüft wird, um festzustellen, dass die Qualitätskriterien für das Österreichische Spendengütesiegel erfüllt sind.
Ihr Nutzen
Wir unterstützen Sie mit unserer umfangreichen Expertise in der Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen bei der Erlangung der steuerlichen Spendenbegünstigung sowie des österreichischen Spendengütesiegels.
Rechnungswesen und Reporting
Non-Profit-Organisationen sind täglich mit einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen in der Rechnungslegung und Buchführung konfrontiert, die mitunter wesentlich von jenen gewinnorientierter Unternehmen abweichen. Im Schnittpunkt unterschiedlichster Stakeholdergruppen wie Förderstellen, Abgabenbehörde, Zuwendungesempfänger:innen und Spender:innen gilt es, den vielfältigen Anforderungen an das Rechnungswesen gerecht zu werden. Eine detaillierte Aufzeichnung über die Tätigkeiten und die ordnungsgemäße Aufbereitung von Berichten ist nicht nur aus steuerrechtlichen, sondern auch aus Transparenzgründen geboten und notwendig.
Die Implementierung eines solchen gesetzeskonformen Rechnungswesens ist die Grundlage für die Berichterstattung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen. Gepaart mit dem Reporting ermöglicht es den Entscheidungsträger:innen fundierte und informierte Entscheidungen für die Festlegung und Steuerung von Zielen zu treffen.
Ihr Nutzen
Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen unterstützen wir Sie rasch und unkompliziert bei der Einführung eines effizienten, gesetzeskonformen und an Ihre Bedürfnisse angepassten Rechnungswesens. Wir finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg, um die Erstellung der laufenden Buchhaltung sowie die Aufbereitung der sich daraus ableitenden Reportings und Abrechnungen nahtlos in Ihre Organisation zu integrieren. Hierdurch ersparen Sie sich wertvolle Zeit, um den Fokus voll auf die operativen Aspekte Ihrer Tätigkeit legen zu können.
Compliance und Trennungsrechnung
Ein Compliance Management System unterstützt Organisationen dabei, gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Zudem stärkt es das Vertrauen von Fördergeber:innen, Spender:innen, Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen und stellt sicher, dass Organisationen ethisch und rechtlich korrekt handeln.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gehört zu den Organisations- und Sorgfaltspflichten der gesetzlichen Vertreter:innen einer Organisation. Daher ist ein wirksames Compliance Management System für diese sowie für alle in der Überwachung Verantwortlichen eine wichtige Grundlage der Geschäftstätigkeit. Eine regelmäßige externe Überprüfung unterstützt die Organe bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und leistet somit sowohl präventiv als auch detektiv einen wesentlichen Beitrag zur Fehlervermeidung, Betrugsprävention sowie letztlich auch zur Straf- und Haftungsreduktion.
Forschungseinrichtungen, z.B. außeruniversitäre Zentren, Universitäten und Fachhochschulen, sind in Bezug auf ihre öffentliche Finanzierung unmittelbar von den Vorschriften des EU-Beihilfenrechts betroffen, wenn sie neben der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Lehre, Forschung) auch wirtschaftliche Tätigkeiten (z.B. Auftragsforschung) ausführen. Übt eine Forschungseinrichtung gleichsam sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass aus der öffentlichen Finanzierung keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht. In diesem Fall muss über die Finanzierung, Kosten und Erlöse dieser Tätigkeit getrennt Buch geführt werden. Die sogenannte Trennungsrechnung dient hierfür als tauglicher Nachweis.
Ihr Nutzen
Wir kennen die speziellen Herausforderungen und Bedürfnisse gemeinnütziger sowie öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, daher können wir Sie mit unserer umfangreichen Expertise fokussiert bei der Einrichtung eines wirksamen Compliance Management Systems sowie bei der Aufsetzung einer Trennungsrechnung unterstützen. Gerne stehen wir Ihnen in diesen Bereichen auch mit unseren Prüfungsleistungen zur Beurteilung der Ausgestaltung und Wirksamkeit des in Ihrer Organisation eingerichteten Compliance Management Systems oder einer Trennungsrechnung zur Verfügung.
Wirtschaftsprüfung und Förderabrechnung
Neben einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben sich Non-Profit-Organisationen oftmals weiteren Sonderprüfungen zu unterziehen, wie z.B. Rechnungs- und Gebarungsprüfungen, Prüfung von Förderabrechnungen oder Financial Audits für EU-Förderprojekte.
Ihr Nutzen
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Prüfung von Vereinen, gemeinnützigen GmbHs, gemeinnützigen Stiftungen, kirchlichen Einrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen kennen wir die branchenspezifischen Problemstellungen von Non-Profit-Organisationen, um die Prüfung Ihrer Organisation effektiv und effizient zu gestalten.