Peter Bartos
Partner, Executive Board, Leiter Branchencenter Handel & Konsumgüter
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die Erwartungen der Gesellschaft verschieben sich stetig in Richtung nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften.
Der Richtlinienvorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu einer bedeutenden Neuaufstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Belangen zu sorgen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf europäischer Ebene zu implementieren.
Der aktuelle Letztstand des Entwurfs über eine CSRD als Weiterentwicklung bzw. Abänderung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wird zukünftig folgende Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen betreffen:
Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1.1.2024: Berichtspflicht für Unternehmen, die bisher bereits der NFRD (in Österreich: NaDiVeG) unterliegen (erste Veröffentlichung der Berichterstattung im Jahr 2025)
Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1.1.2025: Berichtspflicht für große Unternehmen, die zwei der drei Größenkriterien erfüllen (erste Veröffentlichung der Berichterstattung im Jahr 2026):
Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1.1.2026: Berichtspflicht für börsennotierte KMU („opt-out“-Möglichkeit bis 1.1.2028) (erste Veröffentlichung der Berichterstattung im Jahr 2027)
Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1.1.2028: Berichtspflicht für spezifische nicht EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen (erste Veröffentlichung der Berichterstattung im Jahr 2029)
Ziel ist es, erhöhte Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.
Die zukünftig als standardisiertes Berichtsrahmenwerk anzuwendenden ESRS werden derzeit final von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet.
Für alle Unternehmen, die derzeit unter das NaDiVeG fallen und all jene, die zukünftig vom Anwendungskreis der CSRD betroffen sind, gilt ebenfalls die Berichtspflicht gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852). Sie schafft einen EU-weit standardisierten Kriterienkatalog zur einheitlichen Klassifizierung von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Damit eine Wirtschaftstätigkeit als solche eingeordnet werden kann, muss anhand von technischen Bewertungskriterien überprüft werden, ob ein wesentlicher Beitrag zu einem in der EU-Taxonomie-Verordnung genannten Umweltziele geleistet wurde und es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen eines anderen Umweltziels kommt. Zudem müssen die (soziale) Mindestschutzkriterien eingehalten werden.
Folgende Leistungsindikatoren müssen für die gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung identifizierten Wirtschaftstätigkeiten offengelegt werden:
Im Februar 2022 wurde erstmals der Entwurf zur Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) veröffentlicht, die Unternehmen dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten hinsichtlich etwaiger Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltbeeinträchtigungen i.Z.m. der eigenen Geschäftstätigkeit, aber auch entlang der Wertschöpfungskette einzuhalten und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Betroffen sind sowohl EU-Kapitalgesellschaften als auch spezifische Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat. Der Entwurf sieht zudem strikte Sanktionen für unternehmerische Entscheidungstragende bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vor. In Deutschland tritt bereits mit 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. So sollen spezifische Unternehmen gemäß LkSG eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette durchführen, um jene Bereiche zu identifizieren, die einer bedeutenden Risikoexponierung in puncto Menschenrechte und Umweltaspekte ausgesetzt sind. Hierfür müssen die Geschäftsbereiche der mittelbaren und unmittelbaren Lieferkette einbezogen werden, weshalb indirekt auch österreichische KMU von der Offenlegung betroffen sein können, etwa als Zulieferer großer deutscher Unternehmen.
Peter Bartos
Sanela Terko