Anmerkungen zu den Änderungen bzw. Auswirkungen auf die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach China:
- Das Gesetz tritt frühestens am 1.1.2019 in Kraft; Individuen können bereits ab 1.10.2018 den monatlichen Standardabzug von RMB 5.000 pro Monat (RMB 60.000 pro Jahr) beim Gesamteinkommen anwenden.
- Änderung des Konzeptes der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht (tax residency; Stichwort Steuerinländer):
- Altes Recht: unbeschränkt steuerpflichtig nach einem Daueraufenthalt von 1 Jahr; das globale Einkommen kann aber von der persönlichen Einkommenssteuer befreit sein, wenn man sich weniger als 5 Jahre in China aufhält
- Neues Recht: unbeschränkt (weltweites Einkommen) steuerpflichtig nach einem Daueraufenthalt von 183 Tagen in 6 aufeinanderfolgenden Jahren beginnend ab dem 7. Jahr, wenn ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen geplant ist. Sollte das chinesische Staatsgebiet innerhalb dieser 6 Jahre für mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage verlassen werden und die erforderlichen Dokumente bei der zuständigen Steuerbehörde komplettiert wurden, ist man nur auf das in China generierte Einkommen steuerpflichtig. Des Weiteren beginnt die Zählung (183 Tage innerhalb von 6 Jahren) von Neuem.
- Annäherung an internationale Steuergesetze
- Könnte es einigen Personen aus bestimmten Jurisdiktionen erlauben nur mehr beschränkt steuerpflichtig in ihren Heimatländern zu sein
- Gleichbehandlung von beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen
- Altes Recht: Standarddeduktion von 3.500; beschränkt Steuerpflichtige konnten eine zusätzliche Deduktion von RMB 1.300 in Anspruch nehmen
- Neues Recht: Standarddeduktion einheitlich von RMB 5.000 für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen
- Änderung der Einkommenskategorien
- Altes Recht: 11 Kategorien,
- Neues Recht: 9 Kategorien, Kategorie 1-4 zusammengefasst als Gesamteinkommen
- Steuervermeidungsgesetz:
- Im neuen Gesetz wird erstmals ein Steuervermeidungsgesetz eingeführt, das den Steuerbehörden das Recht gewährt, Steuerverbindlichkeiten zu verhängen bzw. anzupassen, wenn Individuen ihre Liegenschaften nicht gemäß des „arm’s length principle“ transferieren, wenn sie ihr Geld in Steueroasen transferieren oder wenn sie nicht begründbare Geschäftsarrangements zwecks Steuerersparnis begründen.
- Einführung von Identifikationsnummern für Steuerzahler gemäß CRS.
- 5 Jahres Regel wird durch 6 Jahres Regel ersetzt
- Von der Steuer ausgenommene Benefits bleiben erhalten
- Ausländische Angestellte können sich dazu entscheiden die derzeitigen steuerfreien Benefits zu behalten
- Unter gegebenen Voraussetzungen können sich ausländische Angestellte dazu entscheiden die Einzelabzüge zu beanspruchen. Es ist aber nicht möglich sowohl die steuerfreien Benefits in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig die Einzelabzüge zu beanspruchen.
- Dokumentation für Einzelabzüge
- Bonuszahlungen (6) sollen zukünftig zum Gesamteinkommen gerechnet werden (Übergangsfrist 3 Jahre)
- Information bezüglich des Einzelabzuges bei erstmaliger in Anspruch nahmen oder bei Änderung von Details ist von Individuen an deren jeweiligen Steuerberater zu übermitteln.
- Individuen sind für die Richtigkeit der eingereichten Informationen verantwortlich.
- Nicht beanspruchte steuerabzugsfähige Ausgaben können nicht ins Folgejahr mitgenommen werden
- Selbe steuerliche Behandlung von Ausländern und Inländern bezüglich des schnellen Absetzbetrages-->Erhöhung der Transparenz
- Anpassung an internationale Standards (183 Tage Regelung-->Reduziert die Anzahl an Tagen um als Steuerinländer zu gelten)
- Schließung der Schere von niedrigen und hohen Einkommen-->soll die Kaufkraft erhöhen
- Für höhere Einkommen wurden die Steuerklassen für Einkommen bis zu 35.000RMB erweitert. (z.B. wurden Einkommen zwischen 12.000 – 25.0000RMB im alten Gesetz mit 25% besteuert, im neuen Gesetz ist für diese Steuerklasse eine Besteuerung von 20% vorgesehen) -->diese Neuregelung ist aber für Expats unbedeutend, da die Mehrheit über 25.000 RMB verdient und daher bis zu 45% Steuern zahlen könnte (einer der höchsten Steuersätze weltweit).
- Des Weiteren bedeutet die Einführung eines sogenannten Gesamteinkommens (Einkommen aus Gehalt und Lohn; Einkommen aus Arbeitsdienstleistungen; Einkommen aus Schreibtätigkeiten (Autor); Einkommen aus Lizenzen), dass Expats so und so in die höhere Steuerklasse fallen. Im alten Gesetz wurden (Einkommen aus Arbeitsdienstleistungen; Einkommen aus Schreibtätigkeiten (Autor); Einkommen aus Lizenzen) mit einer Flat-Rate von 20% besteuert.
- Boni fallen nach einer Übergangsfrist bis 2021 unter den Punkt Gesamteinkommen. Bisher konnte die Steuerlast für Boni nach einer speziellen Berechnungsmethode ermittelt werden.
- Gesetze bezüglich Subventionen für Expats
- Bisherige spezielle steuerfreie Benefits für Expats (Übergangsfrist bis 2021; Expats die Steuerinländer sind, können sich dazu entscheiden die neuen Einzelabzüge anstelle der untenstehenden steuerfreien Benefits in Anspruch zu nehmen.)
- Miete
- Kinderbildung
- Sprachentraining
- Heimurlaub
- Umzug
- Essen & Wäsche
- Bisherige spezielle steuerfreie Benefits für Expats (Übergangsfrist bis 2021; Expats die Steuerinländer sind, können sich dazu entscheiden die neuen Einzelabzüge anstelle der untenstehenden steuerfreien Benefits in Anspruch zu nehmen.)
Gegenstand |
Konditionen |
Jährlicher Fixbetrag für Abzug (RMB) |
Wer ist abzugsberechtigt? |
||
Kinderbildung
|
Vorschule |
Ab 3 Jahren |
12.000 |
50% für jeden Elternteil/100% für einen der zwei Elternteile |
|
Pflichtschule |
Primary & Middle School |
||||
Mittelschul-bildung |
High School, Berufsausbildung |
||||
Höhere Schul-bildung |
Bachelor, Masters, Doktorat |
||||
Weiterführende Ausbildung |
Formale Bildung |
Nach den obengenannten Level |
4.800 |
Individueller Steuerzahler |
|
Berufs-ausbildung |
Technische/Professionelle Zertifikate |
3.600 |
|||
Ausgaben zur Behandlung von schwerwiegenden Krankheiten |
Ausgaben >RMB 15.000 |
Eigentlichen Ausgaben übersteigen nicht 60.000 |
Individueller Steuerzahler |
||
Hypotheken-zinsen |
Limitiert auf das erste Grundstück |
12.000 |
Wenn gemeinsamer Besitz, dann entweder von Ehemann oder Ehefrau zu beanspruchen |
||
Mietausgaben |
Kein Besitz von Eigentum |
Große Städte |
14.400 |
Wenn gemeinsam gemietet, dann entweder von Ehemann oder Ehefrau zu beanspruchen |
|
Mittelgroße Städte (>1m) |
12.000 |
||||
Kleinere Städte (<1m) |
9.000 |
||||
Altenpflege |
Eltern die 60 Jahre oder älter sind, oder andere rechtliche Obligationen |
Einzelkind |
24.000 |
Aufgeteilt zwischen Geschwistern: maximal zu beanstandender Betrag ist 1.000/Monat/Person |
|
Kein Einzelkind |
12.000 |