Dominique Kollmann
Mit dem Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) am 25.2.2023 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt. Inwiefern besteht nun Handlungsbedarf für Ihre Organisation?
| Das Gesetz verlangt die Einrichtung von internen Meldekanälen für Hinweisgeber:innen und verpflichtet grundsätzlich die folgenden Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors:
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Für die Einrichtung der internen Meldestellen gelten die folgenden Umsetzungsfristen:
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Möglichkeit zur Auslagerung der internen Stelle:
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Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen an ein internes Hinweisgeber:innensystem und wie ein solches ausgestaltet werden kann? Außerdem möchten Sie wissen, welche Personen durch das HSchG vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, welche Hinweise auf (potenzielle) Rechtsverletzungen gemeldet werden können und was Sie datenschutz- und arbeitsrechtlich berücksichtigen müssen?
Unsere Expert:innen stehen Ihnen hierzu gerne für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung!
Dominique Kollmann