Ausblick auf 2022

Veränderliche Werte 2022

Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2022. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der TAX NEWS des neuen Jahres 2022.

  2022 2021
ASVG-Geringfügigkeitsgrenze 485,85 475,86
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage monatlich 5.670 5.550
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage täglich 189 185
ASVG Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen 11.340 11.100
Grenzwert Dienstgeberabgabe 728,77 713,79
GSVG/BSVG- Höchstbeitragsgrundlage monatlich freie DN ohne SZ 6.615 6.475
GSVG/BSVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich 79.380 77.700
GSVG/BSVG-Aufwertungszahl 1,02 1,03

 

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2022

Werden Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich EUR 29,20 (für das 2. Kind EUR 43,80 und für jedes weitere Kind EUR 58,40) zu. In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfsätze bezahlt werden, um den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu können. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot gekürzt. Die monatlichen Regelbedarfsätze wurden im Juli 2021 angepasst und sind für steuerliche Belangen für das gesamte Kalenderjahr 2022 heranzuziehen.

Kindesalter in Jahren 0-3 J 3-6 J 6-10 J 10-15 J 15-19 J 19-28 J
Regelbedarfssatz 2022 EUR 219 EUR 282 EUR 362 EUR 414 EUR 488 EUR 611
Regelbedarfssatz 2021 EUR 213 EUR 274 EUR 352 EUR 402 EUR 474 EUR 594

 


Bausparprämie 2022

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie unverändert auch für das Kalenderjahr 2022 1,5%[1] der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Das sind EUR 18 Prämie.

 

[1]  Erlass des BMF vom 21.10.2021, 2021-0.684.297, BMF-AV Nr. 147/2021

 

 


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