Sozialversicherungswerte für 2022

Dienstnehmer (ASVG)

 

Höchstbeitragsgrundlage in EUR

jährlich

monatlich

täglich

laufende Bezüge

-

5.670

189

Sonderzahlungen (1)

11.340

-

-

Freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlungen

-

6.615,00

-

Geringfügigkeitsgrenze

-

   485,85

 

 

Beitragssätze je Beitragsgruppe

gesamt

Anteil
Dienstgebende

 

Anteil

Dienstnehmende

Arbeiter:in/Angestellte
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Pensionsversicherung
Sonstige (AV, KU, WF, IE)

1,20% 
7,65% 
22,80%(6) 
7,60% 


1,20%(3)
3,78%
12,55%
3,60%

 

-
3,87%
10,25%
4,00%(2)

 

Gesamt
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)     

39,25%
1,53%

 

21,13%
1,53%

 

18,12%
-

 

Freie Dienstnehmende
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Pensionsversicherung
Sonstige (AV, KU, WF, IE)


1,20%
7,65%
22,80%(6)
6,60%


1,20%(3)
 3,78%
12,55%
3,10%


-
3,87%
10,25%
3,50%(2)

Gesamt
BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

38,25%
1,53%

 

20,63%
1,53%

17,62%
-

Entfallende Beiträge für ältere Dienstnehmer:innen
Für Männer und Frauen, die das 58. Lebensjahr vor dem 1.6.2011 vollendet haben (AlV) 

M/F ab vollendetem 60. Lebensjahr (UV)
M/F ab vollendetem 63. Lebensjahr
(AlV/IE/UV)
 

-6%
-1,20%
-7,440%

-3%
-1,20%
-4,40%

-3%
-
-3%
Pensionisten
Krankenversicherung = gesamt
5,10% - 5,10%
Geringfügig Beschäftigte


Arbeiter/Angestellte/Freie Dienstnehmer:innen
BV-Beitrag („Abfertigung neu“)
  bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze
i.H.v. EUR 728,78 (4)
17,60%
1,53%
bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen (5)
14,12%
-
Selbstversicherung (Opting In)   € 68,59 pm

(1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeiter:innen und Angestellten um 1% (DN-Anteil) bzw. 0,5% (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmer:innen nur der DN-Anteil um 0,5%.
(2) Der 3%ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis EUR 1.828 Null, über EUR 1.828 bis EUR 1.994: 1% und über EUR 1.994 bis EUR 2.161: 2%.
(3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten
(4) UV 1,2% (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4%
(5) zuzüglich 0,5% Arbeiterkammerumlage
(6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer:innen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in EUR

gesamt

Dienstgeber

Dienstnehmer

Arbeiter/Angestellte

 

 

 

  • monatlich

   2.225,47

  1.198,07

    1.027,40

  • jährlich (inklusive Sonderzahlungen)

30.986,53

16.716,29

14.270,24

Freie Dienstnehmer:innen

 

 

 

  • monatlich

   2.530,23

  1.364,67

  1.165,56

  • jährlich (ohne Sonderzahlungen)

30.362,76

16.376,04

13.986,72

 


Gewerbetreibende/sonstige Selbständige (GSVG/FSVG)

 

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in EUR

vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage

vorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger:in im 1. bis 2. Jahr - KV (1)

485,85

5.830,20

---------

-----------

Neuzugänger:in im 1. bis 2. Jahr - PV

485,85

5.830,20

6.615

79.380

ab dem 3. Jahr – in der KV

485,85

5.830,20

6.615

79.380

ab dem 3. Jahr – in der PV

485,85

5.830,20

6.615

79.380

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünfte (2)

485,85

5.830,20

6.615

79.380

(1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw. Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage von EUR 485,85 pm fix, d.h. es erfolgt keine Nachbemessung.
(2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.

 

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage: (bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2022):

 Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt.
Steuerbescheid 2019
+ in 2019 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge
= Summe
x 1,087 (Inflationsbereinigung)
: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

 

Beitragssätze

Gewerbetreibende

FSVG

Sonstige Selbständige

Unfallversicherung pro Monat

EUR 10,64

EUR 10,64

EUR 10,64

Krankenversicherung

6,80%

---

6,80%

Pensionsversicherung (1)

18,50%

20,0%

18,50%

Gesamt

25,30%

20,0%

25,30%

BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)

1,53%

freiwillig

1,53%

(1)Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Mindest- und Höchstbeiträge (inkl UV, MIT BV-Beitrag) in EUR

vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende Neuzugänger:in im 1. und 2. Jahr

140,99

1.691,88

1.274,89

15.298,68

Gewerbetreibende ab dem 3. Jahr

140,99

1.691,88

1.785,44

21.425,33

Sonstige Selbständige mit oder ohne andere Einkünfte

140,99

1.691,88

1.785,44

21.425,33

 

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 

Steiermark

Burgenland

Salzburg

Tirol

Wien

Kärnten

Vorarlberg

0,37%

0,42%

0,39%

0,41%

0,38%

0,38%

0,39%

0,37%

0,34%


Ausgleichstaxe 2022

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer:innen mindestens eine:n begünstigte:n Behinderte:n einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jede:n begünstigte:n Behinderten, der:die zu beschäftigen wäre:

bei

25 bis 99
Dienstnehmer:innen

100 bis 399
Dienstnehmer:innen

ab 400
Dienstnehmer:innen

pm/pro 25 DN

EUR 276

EUR 388

EUR 411

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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