Im Rahmen der laufenden Wartung 2021 wurden die gesetzlichen Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien eingearbeitet. Über das Home Office Pauschale und das Öffi-Ticket wurde in der Ausgabe 6/2021 ausführlich berichtet. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der zusätzlichen für die Praxis wichtig erscheinenden Änderungen und sonstige aktuelle Werte. Die Tabelle der Sozialversicherungswerte 2022 finden Sie gesondert als Beilage.
Besonderheiten beim Öffi-Ticket
Beim Zusammenspiel von Pendlerpauschale und Öffi-Ticket ist in räumlicher Hinsicht darauf zu achten, ob das zur Verfügung gestellte Öffi-Ticket den gesamten Arbeitsweg abdeckt. Für die nicht umfasste Wegstrecke steht ein Pendlerpauschale zu. Dies ist mit dem fiktiven Pendlerpauschale des gesamten Arbeitswegs begrenzt. Wird Arbeitnehmenden für mehr als 50% ihrer Arbeitstage im Monat ein Öffi-Ticket zur Verfügung gestellt, das auch den Arbeitsweg umfasst, steht kein Pendlerpauschale zu.
Eine erlaubte Bezugsumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitgeber bisher einen Fahrtkostenzuschuss für ein öffentliches Verkehrsmittel für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gezahlt hat und stattdessen nun ein Öffi-Ticket zur Verfügung stellt.
Fahrtenbuch
Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten in Höhe des amtlichen Kilometergelds müssen Steuerpflichtige Nachweise führen, die die Kontrolle des beruflichen Zwecks und die zurückgelegte Fahrtstrecke erlauben. In Rz 290 der LStR wurde ergänzt, dass neben einem Fahrtenbuch dafür auch Belege und Unterlagen sowie elektronische Aufzeichnungen, die diese Merkmale enthalten, zur Nachweisführung geeignet sind.
Berufswohnsitz
Basierend auf einer VwGH-Entscheidung wurden die Begriffe Familienwohnsitz und Berufswohnsitz präzisiert. Der Familienwohnsitz im Sinne der Pendlerverordnung liegt dort, wo Steuerpflichtige ihre engsten persönlichen Beziehungen (z.B. Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand haben. Ein Hausstand ist eine Wohnung, die den Lebensbedürfnissen entspricht. Ein Zimmer bei den Eltern oder ein WG-Zimmer erfüllen diese Voraussetzung nicht. Der Berufswohnsitz muss hingegen für die Anerkennung der Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung kein eigener Hausstand sein. Der Berufswohnsitz kann neben einer (Miet-)Wohnung auch ein (Untermiet-)Zimmer oder eine im Rahmen einer Wohngemeinschaft mit anderen Personen als einem:r Ehepartner:in oder Lebensgefährt:in benützte Wohnung sein.
Geldstrafen
Der Ersatz einer Geldstrafe, die über Arbeitnehmer:innen wegen einer in Ausübung ihres Dienstes begangenen Verwaltungsübertretung verhängt wurde, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies liegt dann nicht vor, wenn das Strafmandat direkt an den Arbeitgeber erfolgt und diese Verkehrsstrafe über ihn verhängt und auch von ihm bezahlt wurde.
Kontrollsechstel
Die Versteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14.Gehalt, Prämien) mit den attraktiven festen Steuer-sätzen ist vom Arbeitgeber bei Auszahlung des letzten laufenden Bezugs im Kalenderjahr zu kontrollieren und ggf. aufzurollen und nachzuversteuern. In den LStR wurde nun klargestellt, dass eine Aufrollung auch zu Gunsten der Arbeitnehmer:innen vorzunehmen ist. Wurden im laufenden Kalenderjahr weniger sonstige Bezüge als das Kontrollsechstel mit festen Steuersätzen versteuert, hat der Arbeitgeber ab dem Jahr 2021 den nicht ausgeschöpften Differenzbetrag auf das Kontrollsechstel durch Aufrollung neu zu berechnen.
Sachbezug für Dienstautos
Basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren kommen bei Erstzulassung in 2022 folgende Sachbezugswerte zum Ansatz:
Sachbezug | Fahrzeugtyp | CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP | max. pm |
2% | alle PKW und Hybridfahrzeuge |
2021: über 138 g/km |
EUR 960 |
1,5% | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge |
2021: bis 138 g/km |
EUR 720 |
0% | Elektroautos | 0 g/km | EUR 0 |
Sachbezug Firmenparkplatz
Mit Einführung des Parkpickerls für alle Bezirke in Wien ab 1.3.2022 gewinnt die kostenlose Parkmöglichkeit am Arbeitsort erhöhte Bedeutung. Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge ein Sachbezug von monatlich EUR 14,53 anzusetzen. Dies gilt also auch für E-Cars, ausgenommen natürlich in Gemeinden, in denen E-Fahrzeuge von der Parkgebühr befreit sind.
Übersicht nützlicher Werte für die Lohnverrechnung
Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro bleiben unverändert. Hier die geltenden Werte:
kleines Pendlerpauschale in EUR | großes Pendlerpauschale in EUR | |||
Entfernung | jährlich |
monatlich |
jährlich | monatlich |
2 km – 20 km | --- |
--- |
372 | 31 |
20 km – 40 km | 696 | 58 | 1.476 | 123 |
40 km – 60 km | 1.356 | 113 | 2.568 | 214 |
über 60 km | 2.016 | 168 | 3.672 | 306 |
Der Pendlereuro beträgt EUR 2/km einfacher Fahrtstrecke bei Anspruch auf das Pendlerpauschale.
Taggeld - Inland | Dauer > 3 Std bis 12 Std aliquot ein Zwölftel | EUR 26,40 |
Nächtigungsgeld - Inland | pauschal anstelle Beleg für Übernachtung | EUR 15 |
Km-Geld PKW /Kombi | Km-Geld Mitbeförderung | Km-Geld Motorrad | Km-Geld Fahrrad |
EUR 0,42 | EUR 0,05 | EUR 0,24 | EUR 0,38 |
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