Reminder: Anspruchsverzinsung ab 1.10.2024 und Senkung der Zinssätze ab 18.9.2024

Haben Sie schon Anzahlungen für Ihre zu erwartenden Steuernachforderungen 2023 geleistet, um Anspruchszinsen zu vermeiden? In wenigen Tagen beginnen Anspruchs- und Umsatzsteuerzinsen für Nachzahlungen zu laufen. Außerdem informieren wir Sie in diesem Beitrag über eine Senkung der Zinssätze: Kürzlich hat das Bundesministerium für Finanzen einen Erlass betreffend die Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen veröffentlicht.

Anspruchszinsen

Ab dem 1.10.2024 beginnt der Verzinsungszeitraum für Gutschriften und Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer des Veranlagungsjahrs 2023. Um die Festsetzung von Zinsen aufgrund der Nachzahlungen zu vermeiden, kann bis zum 30.9.2024 eine Anzahlung auf das Steuerkonto in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung vorgenommen werden. Neu ist die Reduktion des relevanten Zinssatzes von bisher 5,88% auf 5,03%.
Weiterführende Informationen zum Thema Anspruchszinsen, Umsatzsteuerzinsen und Einreichfristen können Sie hier nachlesen: Anspruchszinsen und Neuerungen zu Einreichfristen - BDO

Zinssatzänderungen beim Basiszinssatz und abgabenrechtlichen Zinsen ab 18.9.2024

Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen sind vom Basiszinssatz abhängig und werden abgesehen von den Stundungszinsen mit einem Zinssatz von 2% über dem aktuellen Basiszinssatz angesetzt. Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt 4,5% über dem Basiszinssatz. Dieser wird regelmäßig an den Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz der Europäischen Zentralbank angepasst, wobei Veränderungen unter 0,5% außer Ansatz bleiben. Nun wurde der Leitzins gesenkt, was auch Auswirkungen auf die abgabenrechtlichen Zinsen hat. Der untenstehenden Tabelle können Sie die ab 18.9.2024 geltenden Zinssätze entnehmen:
 

Basiszinssatz

Stundungszinsen

Anspruchszinsen, Aussetzungszinsen,Beschwerdezinsen, Umsatzsteuerzinsen

Rückerstattungszinsen gem.
§ 16 Abs. 1 S 1 COFAG-NoAG

Rückerstattungszinsen gem.
§ 16 Abs. 1 S 2 COFAG-NoAG

3,03

7,53%

5,03%

5,03%

4,03%

 

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