Bitte beachten Sie: Für die steuerliche Gewinnermittlung von Photovoltaikanlagen ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren laut BMF Erlass vom 24.2.2014 BMF-010219/0488-VI/4/2013 heranzuziehen. Im Hinblick auf die Anwendung der VRV 2015 Bestimmungen kann es hier zu einer Abweichung kommen.
Autorin:
Michaela Loske-Vittorelli
+43 5 70 375 - 8507
michaela.loske-vittorelli@bdo.at
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