Österreichische Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Steuergutschrift in Höhe von 14% auf ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung zu beantragen – eine finanzielle Unterstützung, die insbesondere für innovative Betriebe von signifikanter Bedeutung ist.
Im vergangenen Jahr haben 2.506 Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, darunter ein Anteil von 80% an kleinen und mittleren Unternehmen. Insgesamt wurden 8.648 Forschungsprojekte mit einem Investitionsvolumen von EUR 8,8 Mrd. zur Förderung eingereicht. Die ausgeschüttete Gesamtsumme belief sich auf EUR 1,4 Mrd., wie das Bundesministerium für Wirtschaft am 8. Jänner in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Wenn auch Sie dieses Jahr planen, die Forschungsprämie zu beantragen, können Sie das für alle Projekte tun, die seit 2021 durchgeführt wurden bzw. werden. Denn: Seit 2022 ist die Antragstellung der Forschungsprämie von der Rechtskraft des Ertragssteuerbescheids entkoppelt. Die Antragsfrist endet 4 Jahre nach Ablauf des (letzten) Wirtschaftsjahres.
Bei der Frage, ob es sich bei Ihrem Projekt nun um F&E handelt, werden § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 sowie die dazu ergangene Forschungsprämienverordnung herangezogen. Orientierungshilfe bietet die Definition der ‚Allgemeinen Richtlinien für statistische Erhebungen über Forschung und experimentelle Entwicklung‘ der OECD, das sogenannte Frascati-Handbuch: „Forschung und experimentelle Entwicklung ist eine schöpferische Tätigkeit, die auf systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten.“
Anhand dessen können Sie einen kurzen Selbstcheck durchführen. Heruntergebrochen auf 5 Merkmale, die F&E kumulativ kennzeichnen, sollten folgende Fragen mit Ja beantwortbar sein:
Ab dem Jahr 2024 kann ein fiktiver Unternehmer:innenlohn für Einzel- und Mitunternehmer:innen in Höhe von EUR 50 pro nachgewiesener Tätigkeitsstunde, maximal jedoch EUR 86.000 pro Wirtschaftsjahr, berücksichtigt werden. Bei der Auftragsforschung sind die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer bis zu EUR 1 Mio. pro vollem Wirtschaftsjahr prämienbegünstigt. Steuerfreie Subventionen, wie etwa die Kurzarbeitsförderung, sind abzuziehen.
Ein weiterer relevanter Aspekt für Unternehmen, die mehrere Projekte einreichen, ist die seit 2022 geltende Regelung, dass die Forschungsprämie nicht mehr an den Körperschaftsteuerbescheid gebunden ist. Dadurch sind auch Teilzahlungen möglich. Das bedeutet, dass selbst wenn beispielsweise eines von insgesamt 4 eingereichten Projekten vorerst abgelehnt wird, die Steuergutschrift dennoch bereits für die 3 bewilligten Projekte ausbezahlt wird.
Wenn auch Sie dieses Jahr planen, die Forschungsprämie zu beantragen, können Sie das für alle Projekte tun, die seit 2021 durchgeführt wurden bzw. werden. Denn: Seit 2022 ist die Antragstellung der Forschungsprämie von der Rechtskraft des Ertragssteuerbescheids entkoppelt. Die Antragsfrist endet 4 Jahre nach Ablauf des (letzten) Wirtschaftsjahres.
Forschungsprämie beantragen – so gelingt es optimal!
Ob Ihr Projekt förderwürdig ist, entscheidet die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die die Finanzämter bei der Vergabeentscheidung als unabhängige Expertenorganisation unterstützt. Grundlage des FFG-Gutachtens ist die Projektbeschreibung für Jahresgutachten. Diese gliedert sich in i) Titel der F&E-Aktivität, ii) Ziel und Inhalt, iii) Methode bzw. Vorgangsweise sowie iv) Neuheit. Ziel ist es, in maximal 3.000 Zeichen eine aussagekräftige, präzise Darstellung der Forschungsprojekte bzw. -schwerpunkte zu liefern.Bei der Frage, ob es sich bei Ihrem Projekt nun um F&E handelt, werden § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 sowie die dazu ergangene Forschungsprämienverordnung herangezogen. Orientierungshilfe bietet die Definition der ‚Allgemeinen Richtlinien für statistische Erhebungen über Forschung und experimentelle Entwicklung‘ der OECD, das sogenannte Frascati-Handbuch: „Forschung und experimentelle Entwicklung ist eine schöpferische Tätigkeit, die auf systematische Weise unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten.“
Anhand dessen können Sie einen kurzen Selbstcheck durchführen. Heruntergebrochen auf 5 Merkmale, die F&E kumulativ kennzeichnen, sollten folgende Fragen mit Ja beantwortbar sein:
- Neuheit: Strebt meine Aktivität nach neuen Erkenntnissen?
- Schöpferische Tätigkeit: Handelt es sich um keine Routinetätigkeiten? Verwende ich neue objektive Konzepte oder Ideen, die den Wissensstand erweitern?
- Unsicherheit: Liegt ein Element der Unsicherheit hinsichtlich des Ergebnisses vor?
- Systematische Weise: Handelt es sich bei meiner Aktivität um einen bewussten, planmäßig ablaufenden Prozess?
- Übertrag- und reproduzierbar: Sind die Ergebnisse für Dritte nachvollziehbar und/oder reproduzierbar?
Wichtige Aspekte zur Bemessungsgrundlage
Die Forschungsprämie wird für 1) eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte oder 2) Auftragsforschung gewährt. Bei eigenbetrieblicher Forschung umfasst die Bemessungsgrundlage- Löhne und Gehälter des F&E-Personals,
- unmittelbare Aufwendungen und Investitionen,
- Finanzierungsaufwendungen sowie
- zuordenbare Gemeinkosten.
Ab dem Jahr 2024 kann ein fiktiver Unternehmer:innenlohn für Einzel- und Mitunternehmer:innen in Höhe von EUR 50 pro nachgewiesener Tätigkeitsstunde, maximal jedoch EUR 86.000 pro Wirtschaftsjahr, berücksichtigt werden. Bei der Auftragsforschung sind die vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer bis zu EUR 1 Mio. pro vollem Wirtschaftsjahr prämienbegünstigt. Steuerfreie Subventionen, wie etwa die Kurzarbeitsförderung, sind abzuziehen.
Was tun bei einem negativen FFG-Gutachten?
Nun kommt es auch vor, dass sich ein negatives Gutachten der FFG im Rahmen einer Forschungsprämien-Antragstellung im Postkasten findet. Bedeutet das das Aus? Ganz und gar nicht. Das nach der Ablehnung zur Verfügung stehende „Ersuchen um Ergänzung“-Dokument bietet die Möglichkeit, weiterführende Informationen nachzureichen, um den Forschungs- und Entwicklungscharakter eines Projekts umfassend darzustellen. Besonders vorteilhaft ist, dass dieses Dokument keiner Zeichenbegrenzung unterliegt und Ihnen zudem die Einbindung von Skizzen sowie anderen grafischen Elementen erlaubt, damit Sie Ihr Projekt anschaulicher präsentieren können. Die jahrelange Erfahrung der BDO Förderexpert:innen hat gezeigt, dass dieser Einspruch resp. Neubewertung sinnvoll ist und in vielen Fällen zu einem positiven Ergebnis führt.Ein weiterer relevanter Aspekt für Unternehmen, die mehrere Projekte einreichen, ist die seit 2022 geltende Regelung, dass die Forschungsprämie nicht mehr an den Körperschaftsteuerbescheid gebunden ist. Dadurch sind auch Teilzahlungen möglich. Das bedeutet, dass selbst wenn beispielsweise eines von insgesamt 4 eingereichten Projekten vorerst abgelehnt wird, die Steuergutschrift dennoch bereits für die 3 bewilligten Projekte ausbezahlt wird.