Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform und der nationalen CO₂-Bepreisung wurden spezifische Entlastungen für Land- und Forstwirtschaft sowie für energieintensive Betriebe und von Carbon Leakage betroffene Betriebe eingeführt, die im NEHG 2022 geregelt sind. Für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023 können Betriebe rückwirkend Anträge auf Entlastung stellen.
Land- und Forstwirtschaft:
Rückvergütung von Gasöl (Diesel) im Rahmen eines pauschalierten Verfahrens über die Agrarmarkt Austria (AMA)
Energieintensive Betriebe:
Entlastung von 45% der Mehrbelastungen durch Energieabgaben
Carbon Leakage Bereiche:
Entlastungen von 65% bis 95% durch Mehrbelastungen
Voraussetzung:
Prüfvermerk eines:r Steuerberaters:in, Wirtschaftsprüfers:in oder Bilanzbuchhalters:in zur Richtigkeit des Antrags
Detailinformationen sind diesen Links zu entnehmen:
• Bundesministerium für Finanzen
• Online-Portal NEIS
Eva Martischnig und das Team Funding unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung! (eva.martischnig@bdo.at)
Sie wird dabei von Raffaela Uhl aus der Wirtschaftsprüfung aus der prüferischer Sicht unterstützt.
Die Frist läuft vom 1.10.2024 bis zum 30.11.2024 über das Nationale Emissionszertifikatehandel Informationssystem (NEIS).
Wichtige Punkte zur Entlastung:Land- und Forstwirtschaft:
Rückvergütung von Gasöl (Diesel) im Rahmen eines pauschalierten Verfahrens über die Agrarmarkt Austria (AMA)
Energieintensive Betriebe:
Entlastung von 45% der Mehrbelastungen durch Energieabgaben
Carbon Leakage Bereiche:
Entlastungen von 65% bis 95% durch Mehrbelastungen
Voraussetzung:
Prüfvermerk eines:r Steuerberaters:in, Wirtschaftsprüfers:in oder Bilanzbuchhalters:in zur Richtigkeit des Antrags
Detailinformationen sind diesen Links zu entnehmen:
• Bundesministerium für Finanzen
• Online-Portal NEIS
Eva Martischnig und das Team Funding unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung! (eva.martischnig@bdo.at)
Sie wird dabei von Raffaela Uhl aus der Wirtschaftsprüfung aus der prüferischer Sicht unterstützt.