Am 30.5.2024 hat der Rat der Europäischen Union das umfassende EU-Geldwäschepaket endgültig beschlossen. Diese bedeutende Gesetzesinitiative stellt einen wichtigen Fortschritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar und bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen des Finanzsektors mit sich.
Mit der Einführung eines neuen, einheitlichen Regelwerks und der Schaffung einer zentralen Behörde zielt die Europäische Union vor allem darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und schließlich Schwachstellen im Finanzsystem zu schließen.
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Einführung eines einheitlichen Regelwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neu geschaffene EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism Authority - AMLA) wird dabei eine wesentliche Rolle spielen. Sie wird die zentralen Meldestellen (financial intelligence units - FIUs) in den Mitgliedstaaten koordinieren und direkte Aufsichtsbefugnisse über risikoreiche Finanzinstitute haben.
2. Transparenz und Informationszugang:
Eine wesentliche Maßnahme ist die Verbesserung der Transparenz hinsichtlich wirtschaftlicher Eigentümer:innen. Unternehmen und Trusts müssen detaillierte Informationen über ihre Kontrollstrukturen und Eigentümer:innen in ein Transparenzregister, in Österreich das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, eintragen. Dieses Register wird nicht nur den Aufsichtsbehörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich sein. Somit können Besitzstrukturen noch besser nachvollzogen werden.
3. Erweiterte Sorgfaltspflichten:
Für Kredit- und Finanzinstitute werden auch die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich verschärft. Insbesondere bei Geschäftsbeziehungen mit vermögenden Personen und bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen, betreffend das Anbieten von Krypto-Dienstleistungen, sind verstärkte Maßnahmen zur Identifizierung und Überprüfung der Kunden erforderlich. Verstöße gegen diese Sorgfaltspflichten werden in Zukunft noch strenger geahndet.
4. Einbindung des Nicht-Finanzsektors:
Neu ist ebenso die Einbindung des Nicht-Finanzsektors in die Geldwäscheprävention. Händler:innen von Luxusgütern wie Edelmetallen, Kunstwerken und Luxusfahrzeugen sowie Profifußballvereine werden künftig ebenfalls Verpflichtete im Rahmen des Geldwäschepakets sein. Diese Maßnahme erweitert den Kreis der Betroffenen und stellt sicher, dass auch in diesen Sektoren zukünftig hohe Transparenz- und Sorgfaltsstandards gelten.
5. Bargeldobergrenze:
Zudem wird auch eine unionsweite Obergrenze für Barzahlungen von EUR 10.000 eingeführt. Diese Regelung soll große Bargeldtransaktionen, die oft zur Geldwäsche genutzt werden, einschränken. Die Obergrenze betrifft auch Zahlungsdienstleister:innen und E-Geld-Anbieter:innen, gilt jedoch nicht für private Transaktionen zwischen natürlichen Personen.
Für Unternehmen des Finanzsektors bedeuten diese Neuerungen eine Reihe von Herausforderungen, aber auch Chancen. Die erweiterten Sorgfaltspflichten und die verbesserte Transparenz können langfristig dazu führen, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und die Risiken von Finanzkriminalität zu reduzieren. Unternehmen des Finanzsektors sollten sich daher frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen und ihre internen Systeme dementsprechend anpassen.
Fazit
Das neue EU-Geldwäschepaket setzt einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die umfassenden Maßnahmen und strengen Anforderungen werden dazu beitragen, sowohl die Transparenz als auch die Integrität des europäischen Finanzsystems zu erhöhen. Unternehmen des Finanzsektors müssen sich auf diese Veränderungen einstellen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und Compliance-Risiken zu minimieren.
Ist auch Ihr Unternehmen von den Maßnahmen betroffen? Gerne stehen Ihnen unsere BDO Expert:innen aus dem Bereich Financial Services zur Seite, damit Sie die neuen Anforderungen angemessen umsetzen und gleichzeitig sich ergebene Chancen umfassend nutzen können.
Mit der Einführung eines neuen, einheitlichen Regelwerks und der Schaffung einer zentralen Behörde zielt die Europäische Union vor allem darauf ab, die Transparenz zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und schließlich Schwachstellen im Finanzsystem zu schließen.
Wie ist das EU-Geldwäschepaket konkret aufgebaut?
Das Paket umfasst 2 zentrale Gesetzesinitiativen: Eine neue EU-Geldwäsche-Verordnung, welche das künftige „Single Rulebook“ bildet, und die sechste EU-Geldwäsche-Richtlinie. Diese beiden Regelwerke setzen detaillierte Maßnahmen um, die Unternehmen des Finanzsektors anwenden müssen, um den EU-Binnenmarkt langfristig vor Finanzkriminalität zu schützen.Welche Neuerungen und Maßnahmen treten in Kraft?
1. Einheitliches Regelwerk sowie zentrale Geldwäsche-Behörde (AMLA):Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Einführung eines einheitlichen Regelwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neu geschaffene EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism Authority - AMLA) wird dabei eine wesentliche Rolle spielen. Sie wird die zentralen Meldestellen (financial intelligence units - FIUs) in den Mitgliedstaaten koordinieren und direkte Aufsichtsbefugnisse über risikoreiche Finanzinstitute haben.
2. Transparenz und Informationszugang:
Eine wesentliche Maßnahme ist die Verbesserung der Transparenz hinsichtlich wirtschaftlicher Eigentümer:innen. Unternehmen und Trusts müssen detaillierte Informationen über ihre Kontrollstrukturen und Eigentümer:innen in ein Transparenzregister, in Österreich das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, eintragen. Dieses Register wird nicht nur den Aufsichtsbehörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich sein. Somit können Besitzstrukturen noch besser nachvollzogen werden.
3. Erweiterte Sorgfaltspflichten:
Für Kredit- und Finanzinstitute werden auch die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich verschärft. Insbesondere bei Geschäftsbeziehungen mit vermögenden Personen und bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen, betreffend das Anbieten von Krypto-Dienstleistungen, sind verstärkte Maßnahmen zur Identifizierung und Überprüfung der Kunden erforderlich. Verstöße gegen diese Sorgfaltspflichten werden in Zukunft noch strenger geahndet.
4. Einbindung des Nicht-Finanzsektors:
Neu ist ebenso die Einbindung des Nicht-Finanzsektors in die Geldwäscheprävention. Händler:innen von Luxusgütern wie Edelmetallen, Kunstwerken und Luxusfahrzeugen sowie Profifußballvereine werden künftig ebenfalls Verpflichtete im Rahmen des Geldwäschepakets sein. Diese Maßnahme erweitert den Kreis der Betroffenen und stellt sicher, dass auch in diesen Sektoren zukünftig hohe Transparenz- und Sorgfaltsstandards gelten.
5. Bargeldobergrenze:
Zudem wird auch eine unionsweite Obergrenze für Barzahlungen von EUR 10.000 eingeführt. Diese Regelung soll große Bargeldtransaktionen, die oft zur Geldwäsche genutzt werden, einschränken. Die Obergrenze betrifft auch Zahlungsdienstleister:innen und E-Geld-Anbieter:innen, gilt jedoch nicht für private Transaktionen zwischen natürlichen Personen.
Auswirkungen der Geldwäschevorschriften und Ausblick
Mit der förmlichen Annahme des EU-Geldwäschepakets durch den Rat am 30.5.2024 wurde ein wichtiger Meilenstein zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzt. Die nächsten Schritte umfassen die Veröffentlichung der Texte im Amtsblatt der EU, bevor sie anschließend in Kraft treten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die EU kein einfaches Ziel für Erträge aus Straftaten darstellt und die finanzielle Integrität des Binnenmarkts gewahrt wird.Für Unternehmen des Finanzsektors bedeuten diese Neuerungen eine Reihe von Herausforderungen, aber auch Chancen. Die erweiterten Sorgfaltspflichten und die verbesserte Transparenz können langfristig dazu führen, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und die Risiken von Finanzkriminalität zu reduzieren. Unternehmen des Finanzsektors sollten sich daher frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen und ihre internen Systeme dementsprechend anpassen.
Fazit
Das neue EU-Geldwäschepaket setzt einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die umfassenden Maßnahmen und strengen Anforderungen werden dazu beitragen, sowohl die Transparenz als auch die Integrität des europäischen Finanzsystems zu erhöhen. Unternehmen des Finanzsektors müssen sich auf diese Veränderungen einstellen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und Compliance-Risiken zu minimieren.
Ist auch Ihr Unternehmen von den Maßnahmen betroffen? Gerne stehen Ihnen unsere BDO Expert:innen aus dem Bereich Financial Services zur Seite, damit Sie die neuen Anforderungen angemessen umsetzen und gleichzeitig sich ergebene Chancen umfassend nutzen können.